WB RINGWETTBEWERB
Diskursives Workshopverfahren Ringbahnhöfe Neukölln
Anerkennung

Konzept

Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln ist historisch betrachtet an die stadträumliche Zäsur des Baus der Ringbahn geknüpft. Damals wurde die alte Verbindung von Rixdorf nach Mariendorf durch die Gleisanlagen unterbrochen. Diese Zäsur ist heute noch im Stadtraum wahrnehmbar.
Das Gelände des Güterbahnhofs selber bildet stadträumlich Teil dieses “Ringbahneinschnitts” in den Stadtraum mit seinen Straßenfluchten.

Vor diesem Hintergrund entwickelt der Entwurf die neue Bebauung als Teil dieses Einschnitts und nicht als Fortführung der umliegenden Straßenfluchten. Allerdings wird die historische Wegeführung von Rixdorf nach Mariendorf nicht überbaut und sichtbar gemacht. Hier entsteht ein Stadtplatz. Der Endpunkt der Walterstraße wird durch eine städtebauliche Dominante aufgefangen, da die historische Sichtachse schon jetzt nicht mehr wahrnehmbar ist.

An der Karl-Marx-Straße entsteht ein Block mit Hochhaus, das sich architektonisch auf das kleine “Hochhaus” des Eingangsgebäude des S-Bahnhofs Neukölln bezieht und Gewerbenutzungen, Büros und ein Ärztehaus aufnimmt.
Die beiden mittleren Blöcke mit reiner Wohnnutzung beziehen sich typologisch auf die Blockbebauungen der 20er bzw. 30er Jahre z.B. nördlich der Ringbahn mit großen Innenhöfen. Allerdings sind sie als einzelne, ablesbare Häuser konzipiert, die zusammen eine Großform bilden.
Der abschließende Block an der Hertabrücke wird als Studentenwohnheim genutzt.

Das Material des Hochhauses könnte sich auf den S-Bahnhof-Eingang Neukölln beziehen und mit einer Klinkerfassade ausgeführt werden. Dieser Klinker würde dann bei den Wohnblöcken nur partiell als Fenstereinfassung etc. verwendet werden.

Schallschutz

(Beratung durch Büro RWP Ingenieurgesellschaft mbH)

Im Rahmen des Workshopverfahrens haben wir hilfsweise auf die vorhandenen Lärmkarten des Landes Berlin zurückgegriffen.
Unter Berücksichtigung dieser lässt sich abschätzen, dass voraussichtlich bis zu einem ¼ der Gebäudetiefe der Schwellenwert
zum Gesundheitsschutz überschritten werden wird. In diesem Bereich wird es voraussichtlich nur ausnahmsweise und unter Berücksichtigung 
besonderer Maßnahmen möglich sein, schutzbedürftige Räume in Richtung der Lärmquelle anzuordnen. Um eine Anordnung schutzbedürftiger Räume
in Richtung der Lärmquelle zu prüfen sind im Rahmen der Aufstellung eines B-Plans erst städtebauliche/aktive Maßnahmen, wie z.B. 
- der Abstand zur Lärmquelle – Vereinbarkeit mit städtebaulichen Zielen – z.B. durch freizuhaltende Schutzflächen
- Anordnung eines Lärmschutzwalls / -wand – Funktionalität, städtebauliche Verträglichkeit – freizuhaltende Fläche für besondere Anlagen
- Lärmminderung an den Schienenverkehrswegen – Prüfung der Angemessenheitzu prüfen.
Im Anschluss sind dann passive Maßnahmen, wie z.B.
- Festlegung der Anforderungen an den Schallschutz – Festlegung von maximal zulässigen Innenpegeln
- Grundrissgestaltung
- besondere Fensterkonstruktionen (z.B. soggenanntes „Hamburger Fenster“)
- schallabsorbierende Fassaden
- Doppelfassaden
planerisch zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Wettbewerbs empfehlen wir Ihnen, im Bereich bis zu ¼ der Gebäudetiefe (vergl. beiliegender Plan) keine Schutzbedürftigen Räume 
in Richtung der Schienenverkehrswege anzuordnen. Für die dahinterliegenden Bereiche halten wir die Anordnung von schutzbedürftigen Räumen 
durchaus für möglich, schätzen den bautechnischen Aufwand zur Einhaltung der Schallschutzanforderungen aber als relativ hoch ein. Auch hierbei ist zu berücksichtigen, 
dass mindestens ein Raum jeder Wohneinheit einen schutzbedürftigen Raum aufweisen muss, welcher nicht in Richtung der Lärmquelle angeordnet ist.

Diesen Empfehlungen wird im Rahmen der Planung dadurch entsprochen, daß zu den Gleisanlagen keine schutzbedürftigen Räume angeordnet werden. Alle schutzbedürftigen Räume sind zu den ruhigen und begrünten Innenhöfen angeordnet. Entlang der Seitenfassaden der Blöcke gibt es lediglich je Seitenwand einen schutzbedürftigen Raum. Die jeweilige Wohnung hat zudem weitere Räume zum ruhigen Innenhof.
Außerdem werden die Zwischenräume zwischen den Blöcken mit 3-geschossigen Baukörpern geschlossen. Nur zum Gewerbeblock und am Hertaplatz bleibt der Durchgang offen.

Erschließung/Nutzungen

Der Gewerbeblock mit einer Einzelhandelsfläche von ca. 1250qm und Eingängen zu einem Bürohochhaus wird von der Karl-Marx-Straße erschlossen. Hier befindet sich ebenfalls eine Tiefgarageneinfahrt. Das Ärztehaus wird von der Ringbahnstraße erschlossen.

Die Wohnblöcke werden über einen grünen Innenhof erschlossen. Zur Straße hin befinden sich teilweise Einzelhandelsflächen.

Zwischen den Blöcken sind zur S-Bahn hin 3-geschossige remisenartige Gebäude angeordnet, in denen sich eine Kita bzw. Gastronomie oder Büronutzung befindet.

Am Hertaplatz befindet sich ein öffentlicher Platz, der die alte Wegverbindung nach Rixdorf zum Platz erweitert. Zur S-Bahn befindet sich durch die Geländeentwicklung eine Aussichtsplattform. Hier befindet sich als Abschluss der Bebauung ein Studentenwohnheim oder Hotel. Zwischen der Hertabrück und dem Hotel ist eine Rampe mit Tiefgarageneinfahrt vorgesehen. Über diese Rampe ist auch der Abstandsgrünzug zur Gleisanlage erschlossen.

Zu den Straßen und zwischen den Blöcken wird der 2.Rettungsweg über Anleiterung realisiert, die Gebäudeteile zu den Gleisanlagen erhalten Sicherheitstreppenräume.

In den Tiefgaragen befindet sich ein gewisser Teil an Stellplätzen für Elektofahrzeuge. In den Außenflächen und werden ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung gestellt. Die Wohnbebauung erhält in den Erdgeschossen jeweils Fahrradabstellräume.